Beschwerdeverfahren
Artikel 1 – Allgemeines
- Zweck dieses Beschwerdeverfahrens ist die Bereitstellung eines Verfahrens zur Einreichung, Bearbeitung und Abwicklung von Beschwerden von Studierenden, damit Unzufriedenheit mit der Ausbildung, den Dienstleistungen oder anderen Angelegenheiten sorgfältig und konstruktiv gelöst werden kann.
- Das Beschwerdeverfahren von Condor Arnhem Opleidingen & Trainingen (nachfolgend: CA-OT) bezieht sich auf Beschwerden von externen Parteien über Produkte und Dienstleistungen sowie das Verhalten von Mitarbeitern von CA-OT und von externen Parteien, die von CA-OT beauftragt werden.
- Unter einer Beschwerde versteht CA-OT die schriftliche oder mündliche Äußerung der Unzufriedenheit über das Verhalten von CA-OT in einer bestimmten Angelegenheit und/oder über Produkte und Dienstleistungen von CA-OT.
- Das Verhalten einer Person, die unter der Verantwortung von CA-OT arbeitet, gilt als Verhalten von CA-OT.
- Die Geschäftsführung von CA-OT ist für die Organisation und Durchführung dieses Beschwerdeverfahrens verantwortlich.
- Die Geschäftsführung der CA-OT entscheidet auf Empfehlung des mit der Bearbeitung von Beschwerden beauftragten Ausschusses.
- Beschwerden werden von einem Ausschuss bearbeitet, der nicht an dem Verhalten beteiligt war, auf das sich die Beschwerde bezieht.
Artikel 2 – Einreichen einer Beschwerde
- Jeder hat das Recht, eine Beschwerde schriftlich oder elektronisch bei der Geschäftsführung der CA-OT einzureichen, und zwar über:
Condor Arnhem Opleidingen & Trainingen
2496 XA Den Haag
office@condorarnhem-ot.nl - Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- Eine schriftlich eingereichte Beschwerde muss mindestens enthalten: Name und Anschrift des Beschwerdeführers.
- Datum der Beschwerdeeinreichung.
- Beschreibung des Verhaltens, auf das sich die Beschwerde bezieht.
- Der Beschwerdeführer hat das Recht, seine Beschwerde jederzeit schriftlich zurückzuziehen.
Artikel 3 – Bearbeitung von Beschwerden
- CA-OT ist bestrebt, dem Beschwerdeführer innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Beschwerde eine schriftliche Empfangsbestätigung zuzusenden.
- Die Empfangsbestätigung enthält mindestens eine Beschreibung des Verfahrens und die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung der Beschwerde.
- Die Person, deren Verhalten sich die Beschwerde bezieht, erhält eine Kopie der Beschwerde, die Empfangsbestätigung und gegebenenfalls die Begleitdokumente.
- CA-OT bespricht die Beschwerde zunächst mit dem Beschwerdeführer. Führt dieses erste Gespräch zu einer Lösung der Beschwerde, wird der Beschwerdeführer schriftlich darüber informiert und die Beschwerde gilt als erledigt.
- Führt der erste Kontakt mit dem Beschwerdeführer zu weiteren Untersuchungen, informiert CA-OT den Beschwerdeführer über die Bearbeitungszeit und den Ablauf des Verfahrens.
- CA-OT gibt dem Beschwerdeführer und der Person, deren Verhalten sich die Beschwerde bezieht, Gelegenheit zur Anhörung. Über die Anhörung wird ein Bericht erstellt.
- Auf die Anhörung gemäß Absatz 6 kann verzichtet werden, wenn:
- Die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Der Beschwerdeführer erklärt hat, dass er sein Anhörungsrecht nicht wahrnehmen möchte.
- Der Beschwerdeführer nicht innerhalb einer von der CA-OT gesetzten angemessenen Frist erklärt, dass er sein Anhörungsrecht wahrnehmen möchte.
- Die CA-OT informiert den Beschwerdeführer (innerhalb der vereinbarten Frist) schriftlich und begründet über die Ergebnisse der Untersuchung der Beschwerde, ihre Entscheidung hierüber sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
- Eine mündlich eingereichte Beschwerde kann mündlich behandelt werden und vom Beschwerdeführer jederzeit schriftlich oder mündlich zurückgezogen werden. Kann die CA-OT den Beschwerdeführer mit der Beschwerde nicht zufriedenstellen, bietet sie ihm Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Von diesem Zeitpunkt an wird die Beschwerde als schriftlich eingereichte Beschwerde behandelt.
Artikel 4 – Bearbeitung von Beschwerden
- Die CA-OT bearbeitet die eingereichte Beschwerde schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab dem Datum der Eingangsbestätigung. Ist diese Frist nicht einzuhalten, informiert die CA-OT den Beschwerdeführer schriftlich über die neue Bearbeitungszeit von maximal 4 Wochen.
- Eine weitere Verschiebung ist möglich, wenn der Beschwerdeführer dem schriftlich zustimmt.
- Die CA-OT kann Gründe haben, eine Beschwerde nicht zu bearbeiten. Diese Gründe sind in Artikel 9:8 des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes (Awb) aufgeführt. Dies ist möglich, wenn:
- Die Beschwerde bereits bearbeitet wurde.
- Die Beschwerde anonym ist.
- Die Beschwerde sich auf einen Sachverhalt bezieht, gegen den Einspruch oder Berufung eingelegt werden kann.
- Die Beschwerde sich auf eine Handlung bezieht, die länger als ein Jahr zurückliegt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
- Beschließt die CA-OT, eine Beschwerde nicht zu bearbeiten, wird der Beschwerdeführer hierüber so schnell wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang der Beschwerde, schriftlich informiert.
- Gegen eine Entscheidung der CA-OT bezüglich der Bearbeitung einer Beschwerde über eine Handlung der CA-OT kann kein Einspruch eingelegt werden.
Artikel 5 – Bearbeitung von Beschwerden
- Die CA-OT ist für die Registrierung eingereichter Beschwerden zuständig.
- Eingereichte Beschwerden werden vertraulich behandelt.
- Nach Bearbeitung einer Beschwerde wird die entsprechende Beschwerdeakte von der CA-OT drei Jahre lang aufbewahrt.
- Die Daten des Beschwerdeführers werden gemäß den Bestimmungen der DSGVO gespeichert.
Artikel 6 – Inkrafttreten
- Dieses Beschwerdeverfahren wurde von der Geschäftsführung der CA-OT eingerichtet und tritt am xx.xx.2024 in Kraft.
- Das Beschwerdeverfahren gilt für alle ab diesem Datum eingereichten Beschwerden.
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Impressum
Letztverantwortlich: Clement H. C. Grob
Ansprechpartner: Bryan Sewbarath Misser
Titel: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datum: 26.06.2024
Status: Final
Version: 1.0