Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Condor Arnhem Opleidingen & Trainingen Bv, nachfolgend „CONDOR O&T“ genannt, mit Sitz in Prinses Alexialaan 76, 2496 XA Den Haag (NL), über die Teilnahme an oder den Auftrag zur Durchführung von Schulungen, Kursen und allen anderen Formen der Ausbildung oder die diesbezügliche Beratung im weitesten Sinne des Wortes, nachfolgend „Ausbildung“ genannt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von CONDOR O&T schriftlich bestätigt wurden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Dokument, es sei denn, der Kunde möchte seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwenden, wie z. B. die ARVODI im Falle einer öffentlichen Einrichtung.

Artikel 2 – Vertragsabschluss

Alle Angebote von CONDOR O&T sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot von CONDOR O&T annimmt oder sich für eine Schulung anmeldet und diese Anmeldung von CONDOR O&T schriftlich bestätigt wird.

Artikel 3 – Stornierung durch den Teilnehmer bei offener Anmeldung

Der Teilnehmer hat das Recht, die Teilnahme an einer Schulung mit offener Anmeldung digital per E-Mail zu stornieren. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Beginn einer Schulung mit offener Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, 125 € Stornierungskosten zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn einer Schulung mit offener Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, die volle Teilnahmegebühr (inkl. Verpflegungsarrangement) zu zahlen. Maßgeblich für die Stornierungsfrist ist das Datum der Bestätigungs-E-Mail. Beendet der Teilnehmer die Teilnahme vorzeitig nach Beginn der Schulung mit offener Anmeldung oder nimmt er aus anderen Gründen nicht an der Schulung teil, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Artikel 4 – Stornierung durch den Kunden bei Firmenschulungen

Der Kunde hat das Recht, die Bestellung einer Firmenschulung digital per E-Mail zu stornieren. Bei einer Stornierung 4 bis 6 Wochen vor Beginn einer firmeninternen Schulung hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragsbetrags (ohne Verpflegung), mindestens jedoch 650 € pro Rechnung, zu zahlen. Bei einer Stornierung 2 bis 4 Wochen vor Beginn einer firmeninternen Schulung hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragsbetrags (inkl. Verpflegung), mindestens jedoch 1250 € pro Rechnung, zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn einer firmeninternen Schulung hat der Kunde den vollen vereinbarten Auftragsbetrag (inkl. Verpflegung) als Stornierungskosten zu zahlen. Maßgeblich für die Stornierungsfrist ist das Datum der Bestätigungs-E-Mail. Bei vorzeitigem Abbruch der Schulung nach Schulungsbeginn hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtteilnahme eines Teilnehmers hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Artikel 5 – Stornierung oder Änderung durch CONDOR O&T

CONDOR O&T ist berechtigt, eine Schulung für den Kunden/Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall hat der Kunde/Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des vollen, vom Kunden/Teilnehmer an CONDOR O&T gezahlten Betrags. CONDOR O&T ist jederzeit berechtigt, Datum, Beginn, Uhrzeit und Ort einer Schulung zu ändern. Stellt CONDOR O&T fest, dass dem Kunden/Teilnehmer die Teilnahme an der Schulung unter den geänderten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, kann CONDOR O&T den für den Auftrag vereinbarten Betrag ganz oder teilweise zurückerstatten. CONDOR O&T ist jederzeit berechtigt, Inhalt und Struktur des Schulungsprogramms zu ändern sowie Dozenten und Schulungsmaterial auszutauschen, ohne dass dem Kunden/Teilnehmer ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. CONDOR O&T wird den Kunden/Teilnehmer so schnell wie möglich über die oben genannten Änderungen informieren.

Artikel 6 – Verlegung der Teilnahme

Der Teilnehmer hat das Recht, seine Teilnahme bis spätestens sechs Monate nach Beginn der Schulung kostenlos auf einen anderen Termin zu verschieben, sofern dieser verfügbar ist. Dies gilt jedoch nicht für firmeninterne Schulungen. Bei einer einmaligen Verlegung innerhalb von vier bis einer Woche vor Schulungsbeginn ist ein Aufpreis in Höhe von 50 % des Schulungspreises und der damit verbundenen Verpflegung zu entrichten. Für jede weitere Verlegung sind 100 % der Schulungsgebühr und der damit verbundenen Verpflegung zu entrichten. Bei einer Verlegung innerhalb einer Woche vor Schulungsbeginn ist die gesamte Schulungsgebühr und die damit verbundene Verpflegung zu entrichten.

Artikel 7 – Datenschutz

CONDOR O&T nimmt den Schutz der Privatsphäre des Kunden/Teilnehmers sehr ernst und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden/Teilnehmers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). CONDOR O&T verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden/Teilnehmers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und gibt diese ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrags erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Weitere Datenschutzbestimmungen finden Sie in der Datenschutzerklärung von CA-OT.

Artikel 8 – Ausschluss

CONDOR O&T ist berechtigt, einen Teilnehmer vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung des vollen, von ihm an CONDOR O&T gezahlten Betrags. CONDOR O&T behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer, der mehr als eine Stunde zu spät erscheint, den Zugang zur Schulung zu verweigern, wenn dies nach Ansicht von CONDOR O&T den Schulungsablauf stört. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung. CONDOR O&T behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich schlecht benehmen, von der Schulung auszuschließen, wenn sich das Fehlverhalten nach Ansicht von CONDOR O&T störend auf die Schulungsaktivitäten auswirkt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Artikel 9 – Ersatz

Bei Verhinderung kann der Teilnehmer kostenlos einen für CONDOR O&T akzeptablen Ersatzteilnehmer arrangieren, sofern dieser CONDOR O&T vor Beginn der Schulung mitgeteilt wird. Ein Ersatzteilnehmer nach Beginn der Schulung ist nicht zulässig. Diese Regelung berührt nicht das Recht von CONDOR O&T, ​​einen Teilnehmer abzulehnen oder eine Schulung abzusagen.

Artikel 10 – Preise

Die Preise sind in den jeweils von CONDOR O&T veröffentlichten Angeboten oder Preislisten angegeben. Diese Preise sind verbindlich, sofern nicht in einer schriftlichen Vereinbarung gemäß Artikel 2 ein anderer Preis vereinbart wurde. CONDOR O&T ist berechtigt, seine Preise jederzeit zu ändern. Nach Bestätigung einer Bestellung/Schulung gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige oder vereinbarte Preis weiterhin, es sei denn, die Schulung wird abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. In diesem Fall gilt der zum Zeitpunkt der neuen Bestätigung gültige Preis. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zzgl. 21 % MwSt. In diesem Fall wird CONDOR O&T den Vertragspartner/Teilnehmer hierüber informieren.

Artikel 11 – Zahlung

Reisekosten, private Ausgaben sowie Übernachtungskosten und Kosten außerhalb der Verpflegung im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde/Teilnehmer ohne Inverzugsetzung durch CONDOR O&T in Verzug und es fallen Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro angefangenem Kalendermonat sowie Inkassokosten gemäß dem Inkassokostengesetz an. Darüber hinaus gilt in diesem Fall die Anmeldung mit Fälligkeit des Restbetrags als storniert; die Zahlungsverpflichtungen des Kunden/Teilnehmers bleiben in diesem Fall in vollem Umfang bestehen. Der Kunde/Teilnehmer hat die Zahlung in der vereinbarten Währung zu leisten, ohne dass es aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Versäumnisse von CONDOR O&T zu einer Verrechnung oder Aussetzung kommt. Alle Kosten, die CONDOR O&T im Zusammenhang mit vom Kunden/Teilnehmer zu vertretenden Mängeln bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber CONDOR O&T entstehen, trägt der Kunde/Teilnehmer. Dies umfasst die Kosten der internen Verwaltungsabwicklung sowie alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Artikel 12 – Geistiges Eigentum

Das Urheberrecht und alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von CONDOR O&T veröffentlichten Lehrplänen, Readern, Büchern und sonstigen Lehrmaterialien sowie der im Rahmen der Schulungen entwickelten Software liegen bei CONDOR O&T. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von CONDOR O&T ist die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nutzung oder Speicherung des Materials in einer automatisierten Datei, ganz oder teilweise, nicht gestattet. Schulungsteilnehmern ist es nicht gestattet, die bereitgestellten Lehrmaterialien ganz oder teilweise gewerblich zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.

Artikel 13 – Haftung

CONDOR O&T haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung der von CONDOR O&T angebotenen Schulungen und/oder Beratungen entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CONDOR O&T. In diesem Fall ist die Haftung von CONDOR O&T auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der Versicherung von CONDOR O&T gezahlt wird. Zahlt die Versicherung von CONDOR O&T nicht, ist die Haftung von CONDOR O&T auf maximal den vom Kunden/Teilnehmer an CONDOR O&T gezahlten Betrag begrenzt.

Artikel 14 – Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist CONDOR O&T berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Haftung für Schadensersatzansprüche besteht. Als höhere Gewalt gelten alle vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstände, aufgrund derer der Kunde/Teilnehmer die Vertragserfüllung durch CONDOR O&T nicht mehr erwarten kann, wie z. B. Krankheit des Trainers, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Feuer, Verlust von Eigentum durch Diebstahl oder Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, Streiks, Naturkatastrophen und behördliche Maßnahmen.

Artikel 15 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

CONDOR O&T ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer in Kraft.

Artikel 16 – Geltendes Recht

Alle Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Arnheim vorgelegt.

Condor Arnhem Opleidingen & Trainingen
Prinses Alexialaan 76 2496 XA DenHaag (NL)
https://www.condorarnhem-ot.nl
office@condorarnhem-ot.nl
+31 85 7739 901

Dieses Dokument wurde von Condor Arnhem Opleidingen & Trainingen BV (Condor O&T) erstellt. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der hierfür letztendlich verantwortlichen Person von Condor Arnhem oder Condor O&T reproduziert, in einer automatisierten Datenbank gespeichert oder veröffentlicht werden, weder in irgendeiner Form noch auf irgendeine Weise, sei es elektronisch, mechanisch, durch Fotokopieren, Aufzeichnen oder auf andere Weise.
Impressum

Letztverantwortlich: Clement H. C. Grob
Ansprechpartner: Bryan Sewbarath Misser
Titel: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datum: 26.06.2024
Status: Final
Version: 1.0